Bundesnotbremse-Gesetz – Was gilt in Jena?

Die Stadt informiert am heutigen Freitag, welche Regelungen und die sich daraus ergebenden Einschränkungen für Jena gelten.

Mit dem heute im Bundesanzeiger veröffentlichten neuen Infektionsschutzgesetz, der so genannten Bundesnotbremse, gelten nun deutschlandweit einheitliche Regelungen auf Basis von Inzidenzwerten. Da als Zahlengrundlage nun die täglich vom Robert-Koch-Institut veröffentlichten Inzidenzzahlen herangezogen werden, wird die Stadt Jena bei der Veröffentlichung der täglichen Coronazahlen nun ebenfalls auf diesen Wert umstellen. Bisher wurde der Inzidenzwert auf Basis des Jenaer Melderegisters errechnet.

Mechanik für Maßnahmenänderungen

Das Bundesnotbremse-Gesetz sieht drei wesentliche Schwellen der Inzidenzwerte und entsprechende Maßnahmenpakete vor: 100, 150 und 165. Wenn an drei nachfolgenden Tagen eine Schwelle überschritten wird, treten am übernächsten Tag (also am Tag 5) die jeweiligen Maßnahmen in Kraft. Werden fünf Tage lang Schwellwerte unterschritten, greifen neue Maßnahmen am übernächsten Tag (also am Tag 7).

Die aktuelle Inzidenz in Jena liegt bei 134,7 (Stand 22.4.2021) (Vergleichswerte der beiden letzten Tage: 142,8 / 149,1)

Die Regelungen im Überblick

Folgende Maßnahmen sind nach aktuellem Stand im neuen Infektionsschutzgesetz verankert.

Maßnahmen ab Inzidenz 100
Ausgangssperre

Zwischen 22 Uhr und 5 Uhr darf das Haus nicht verlassen werden. Ausnahmen sind nur aus triftigen Gründen möglich, also z.B. für die Arbeit oder bei Notfällen. Spaziergänge und Sport sind allein bis 24 Uhr möglich.

Kontaktbeschränkungen

Ein Haushalt und eine weitere Person dürfen sich treffen. Kinder unter 14 Jahren zählen nicht mit.

Schulen

Schulklassen gehen in den Wechselunterricht. Ausnahmen gibt es für Förderschulen, Förderschüler oder Abschlussklassen. Zu den Abschlussklassen zählen nach Aussage des Thüringer Bildungsministeriums die 4. Klassen, die 9. und 10. Klassen sowie die Klassen in der Einführungs- und Qualifikationsphase zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife. An berufsbildenden Schulen sind dies die Klassen des letzten Ausbildungsjahres sowie Klassen, in denen Abschlussprüfungen stattfinden sowie an beruflichen Gymnasien die Klassenstufen 12 und 13.

Eine Präsenz in der Schule ist nur erlaubt für Personen, die die 2 x wöchentlich angebotenen Selbsttests nutzen. Das gilt für alle Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal und gilt unabhängig von einem Inzidenzwert. Sollten die Tests nicht in den Schulen gemacht werden, kann alternativ auch eine Bescheinigung über einen Corona-Schnelltest aus einem der Jenaer Schnelltestzentren vorgelegt werden. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Blick auf die Jenaer Innenstadt, Foto: Jenafotografx.de
Blick auf die Jenaer Innenstadt, Foto: Jenafotografx.de

Handel

Geschäfte dürfen für Termineinkäufe öffnen und Kunden müssen einen negativen Schnelltest zum Betreten vorlegen; eine Kontaktnachverfolgung muss möglich sein; max. 1 Kunde pro 40qm darf einen Laden betreten.

Diese Regelung ist im Vergleich der bisher geltenden Thüringer Landesverordnung nun deutlich lockerer ausgelegt. Händler sollten, gerade vor dem Hintergrund der eher steigenden Inzidenz, Aufwand und Nutzen gut abwägen.

Körpernahe Dienstleistungen

Sind nicht erlaubt; Ausnahme: medizinisch-therapeutische Bereiche sowie Friseur und Fußpflege. Diese können mit FFP2-Masken (oder Masken mit gleichwertigem Schutz) und negativem Schnelltest genutzt werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Fahrgäste müssen eine FFP2-Maske tragen.

Sport

Erlaubt sind kontaktlose Individualsportarten allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushalts im Freien; max. mit fünf Kindern

Freizeit- und Kultureinrichtungen

Dürfen nicht öffnen; Zoos und botanische Gärten können geöffnet bleiben. Besucher brauchen dort einen negativen Corona-Test.

Pflege

Für den Pflegebereich wurden keine Änderungen bisher geltender Maßnahmen beschlossen.

Gaststätten

sind geschlossen; Abholung und Lieferdienste sind erlaubt. Personalrestaurants und nicht-öffentliche Kantinen können geöffnet bleiben.

Maßnahmen ab Inzidenz 150
Handel

Nur das Abholen bestellter Waren ist noch erlaubt (Click & Collect)

Maßnahmen ab Inzidenz 165
Schule und Kitas

Schulen und Kindertagesstätten wechseln in den Distanzunterricht bzw. Schließen die Einrichtungen. Eine Notbetreuung wird eingerichtet für Schülerinnen und Schüler der 1.-6. Klasse sowie Kinder der Kindertagesstätten.

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Info, Newsteam Stadt Jena

Fotografik, Jenafotografx.de